Baugenehmigung

TERRASSENÜBERDACHUNGEN IN DEUTSCHLAND

DEUTSCHES BAURECHT: BRAUCHT MAN EINE BAUGENEHMIGUNG FÜR TERRASSENÜBERDACHUNGEN ODER PERGOLEN?

Mit einer Terrassenüberdachung holen Sie für sich das Beste aus Ihrer Terrasse heraus. Bei Regen sitzen Sie gemütlich im Trockenen und bei Sonne spendet das Dach mit seinen Lamellen Schatten. Die Seitenwände schützen Sie vor Wind, Sonne und Regen. Viele unserer Kunden stellen sich die Frage, ob Sie Sie die Überdachung frei nach Ihren Vorstellungen bauen dürfen. Oder ob es Projekte gibt, die sogar eine Baugenehmigung benötigen? Hier bei uns erfahren Sie alle wichtigen Details.

 

BRAUCHT MAN EINE BAUGENEHMIGUNG FÜR TERRASSENÜBERDACHUNGEN?

Nicht jede Form der Überdachung bedarf in Deutschland einer offiziellen Genehmigung. Speziell Markisen oder Sonnensegel können grundsätzlich ohne Erlaubnis einer Behörde angebracht werden. Auch kleinere feste Überdachungen dürfen Sie ohne Baugenehmigung errichten. Für größere Bauten wird aber in den meisten Fällen eine Genehmigung benötigt.

 

AB WELCHER GRÖSSE BRAUCHT EINE TERRASSENÜBERDACHUNG EINE BAUGENEHMIGUNG

Kurz: Das hängt vom Standort ab. Baurecht ist Sache der Bundesländer. Dementsprechend gibt es in Deutschland viele unterschiedliche Regelungen. In vielen Bundesländern gilt, dass Ihre Überdachung maximal 30 m² groß sein darf, damit Sie sie auch ohne Baugenehmigung aufstellen dürfen. Häufig gilt außerdem, dass die Terrassenüberdachung höchstens 3 m tief sein darf oder einen bestimmten Mindestabstand zur Grundstücksgrenze einhalten muss. Es gibt aber auch abweichende Regelungen, z. B. eine maximale umbaute Fläche von 50 m² in Rheinland-Pfalz oder eine maximale Tiefe von 4,50 m in Nordrhein-Westfalen. Beziehen Sie also beim Planen immer das örtliche Baurecht mit ein! Eine Übersicht der der wichtigsten Eckdaten finden Sie in unserer Grafik zusammengefasst.

 

BILDLICHE DARSTELLUNG BAUGENEHMIGUNG DER EINZELNEN BUNDESLÄNDER

Haben Sie zur Baugenehmigung für die Terrassenüberdachung weitere Fragen? So tretten Sie mit uns in Kontakt. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

 

 

Terrassenuberdachung_Baugenehmigung

 

WAS PASSIERT OHNE BAUGENEHMIGUNG?

Wenn Sie ohne Baugenehmigung etwas bauen, das einer Genehmigungspflicht unterliegt, so kann das zu Problemen führen. Die Konsequenzen können ein Bußgeld und der Rückbau des Bauwerks sein. Im schlimmsten Fall kostet Sie ein unerlaubter Bau zusätzliches Geld, sowie verschwendete Zeit und Arbeit. Es ist oft möglich, die Überdachung im Nachgang genehmigen zu lassen, falls eine Baugenehmigung für Ihre Terrassenüberdachung notwendig und möglich ist. Der stressfreiste und sicherste Weg, ist aber das Sie Ihre Pläne im Vorfeld offiziell abnehmen lassen.

WIE BEKOMMT MAN EINE BAUGENEHMIGUNG?

Planen Sie das Projekt in aller Ruhe und beziehen Sie, wenn nötig, einen Experten wie z.B. einen Planer/Architekten mit ein. Wenn sich aus den Plänen ergibt, dass wahrscheinlich eine Baugenehmigung fällig wird, wenden Sie sich an das örtliche Bauamt. Dort können Sie Ihre Pläne einreichen und die Baugenehmigung beantragen. Nach der Einreichung müssen Sie abwarten, bis Ihr Antrag bearbeitet wurde. Wenn alles den baurechtlichen Vorschriften entspricht, wird Ihr Vorhaben innerhalb weniger Wochen genehmigt und Sie dürfen mit dem Bau beginnen. Falls der Antrag abgelehnt werden sollte, erfahren Sie, welche Details Sie verändern müssen. Nach den nötigen Änderungen können Sie einen neuen Bauantrag stellen.

FAZIT: ES KOMMT AUF DEN EINZELFALL AN!

Ob Ihre Terrassenüberdachung eine Genehmigung braucht, hängt also von ihrer Größe, aber auch vom Bundesland ab. Gerne beraten wir Sie im Zuge der kostenlosen Erstberatung zur Baugenehmigung für Ihre Terrassenüberdachung. Als erfahrener Dienstleister für hochwertige Überdachungen kennen wir uns mit allen geltenden Vorschriften aus. Haben Sie Fragen zur Baugenehmigung für Ihre Terrassenüberdachung? Sprechen Sie uns an, gerne telefonisch oder per E-Mail. Wir beraten Sie gerne. Gemeinsam mit Ihnen planen unsere Experten eine Überdachung, die alle Voraussetzungen für eine Genehmigung erfüllt.

 

%